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Spanien als Vorreiter bei der Motorradausbildung
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass sich die Bewertung von Schutzmaßnahmen in der Motorradausbildung deutlich verändert. Während Airbagwesten in Deutschland bislang keine verpflichtende Rolle spielen, hat Spanien einen klaren Schritt nach vorn gemacht.
Mit der Verordnung Orden INT/210/2025 vom 27. Februar 2025 (BOE-A-2025-4408) hat die spanische Verkehrsbehörde die Ausbildungsregelungen für den Zugang zur Fahrerlaubnis der Klasse A angepasst. Erstmals wird darin ausdrücklich der Einsatz von Airbag-Schutzkleidung in der Motorradausbildung vorgeschrieben.
In Artikel 2 der Verordnung heißt es sinngemäß, dass während der Ausbildung sowohl die Fahrschüler als auch der Ausbilder eine vollständige Schutzausrüstung tragen müssen, einschließlich eines zugelassenen Kleidungsstücks mit integriertem Airbag. Bei praktischen Übungen im öffentlichen Straßenverkehr ist darüber hinaus eine reflektierende Weste oder entsprechende Schutzkleidung mit der Kennzeichnung „Prácticas“ oder dem Buchstaben „P“ vorgeschrieben.
Diese Regelung ist bemerkenswert, weil sie nicht auf neue technische Entwicklungen reagiert, sondern auf eine bereits etablierte Schutztechnologie, deren Nutzen als ausreichend belegt angesehen wird. Airbagkleidung wird damit in Spanien nicht mehr als optionale Zusatzmaßnahme betrachtet, sondern als zeitgemäßer Bestandteil der Motorradausbildung - und damit PFLICHT.
Für andere europäische Länder – und auch für Deutschland – ist diese Entwicklung richtungsweisend. Sie zeigt, dass sich Sicherheitsstandards in der Ausbildung weiterentwickeln können, sobald Technik verfügbar, praxistauglich und wirksam ist.
Es ist weniger eine Frage des „Ob“, sondern vielmehr eine Frage der Zeit, bis andere EU-Länder auf diesen Zug aufspringen.
Spanien macht damit deutlich:
Motorradausbildung endet nicht bei der gesetzlichen Mindestanforderung – sondern dort, wo Schutz technisch sinnvoll möglich ist.