Spanien als richtungsweisendes Beispiel

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass die Bewertung von Schutzmaßnahmen in der Motorradausbildung im Wandel ist.

In Spanien ist der Einsatz von Airbag-Schutzkleidung in der Motorradausbildung seit dem 1. Juli 2025 verpflichtend. 

Damit gewinnt auch in Deutschland die Frage an Bedeutung, welche Schutzmaßnahmen im Ausbildungsbetrieb als zumutbar und zeitgemäß gelten.

Rechtliche Einordnung: Schutzpflicht im Ausbildungsbetrieb?

In Deutschland besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht, Airbagwesten in der Motorradausbildung einzusetzen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen rechtlich irrelevant wären.

Gesetzliche Mindestanforderungen vs. zumutbare Schutzmaßnahmen

Gesetze und Verordnungen definieren Mindeststandards für Betriebe jeglicher Art.

Jedoch nach schweren Unfällen oder Verletzungen, darauf folgenden behördlichen Prüfungen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stellt sich die Frage: 

Wurden alle zumutbaren und technisch verfügbaren Schutzmaßnahmen ergriffen?

Dabei geht es nicht um eine Pflicht, sondern um Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

Bedeutung zusätzlicher Schutzmaßnahmen

Die Bereitstellung von Airbagwesten dokumentiert im Schadenfall:

  • dass über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gedacht wurde

  • dass der Schutz von Leib und Leben einen übergeordneten Stellenwert hatte

  • dass sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht aus Kostengründen unterlassen wurden

Dies kann im Nachgang eines Unfalls ein wichtiger objektiver Faktor sein.

Verbindliche Nutzung im Ausbildungsbetrieb ?

Wird von der Fahrschule festgelegt, dass die Fahrschüler zusätzlich zur vorgeschriebenen Schutzkleidung Airbagwesten während der Fahrausbildung tragen, entsteht nach außen eine klare und nachvollziehbare Stellung zum Thema Schutz.

es zeugt von

  • strukturierter Organisation

  • bewusstem Risikomanagement

  • aktiver Verantwortung der Fahrschule